Um WAS geht es?
Es geht ums S21-Kündigungsgesetz
Bei der Volksabstimmung steht der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen zum Bahnprojekt Stuttgart 21, das sog. S21-Kündigungsgesetz, zur Abstimmung.
Abgestimmt wird also darüber, ob die Landesregierung versuchen soll, die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 zu kündigen und damit aus dem Projekt auszusteigen.
Wer will, dass Stuttgart 21 fertig gebaut wird, muss sich GEGEN das Kündigungsvorhaben der Landesregierung aussprechen und mit NEIN stimmen. Wer mit Ja stimmt, spricht sich gegen Stuttgart 21 aus.
Nochmal im Detail
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie darüber, ob das Land Baden-Württemberg die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 "kündigen" soll.
Da in den bestehenden Verträgen jedoch kein Kündigungsrecht vorgesehen ist, wird eine "Kündigung" durch die Landesregierung Schadenersatzpflichten auslösen. Das würde bedeuten, dass das Land und damit die Steuerzahler ca. 1,5 Milliarden Euro aufbringen müssten, ohne dafür etwas zu erhalten.
Also Vorsicht! - Die Fragestellung bei der Volksabstimmung ist ziemlich verwirrend. Wer FÜR das Projekt ist, muss mit NEIN stimmen.
WIE geht es?
...im Prinzip wie eine Landtagswahl.
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, über 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen.
Wie wird abgestimmt?
Wie bei einer Landtagswahl erhalten Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung eine Wahlbenachrichtigungskarte. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist neben dem Datum der Volksabstimmung (Sonntag, 27.11.2011) und dem Abstimmungszeitraum (9.00 - 18.00 Uhr) das für Sie vorgesehene Wahllokal angegeben.
Wie fülle ich den Stimmzettel aus?
Auf dem Stimmzettel ist die offizielle Abstimmungsfrage abgedruckt. Diese lautet: "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)" zu?"
Unter der Frage sind in zwei Feldern die Worte "JA" und "NEIN" jeweils neben einem Kreis abgedruckt.
Wenn Sie FÜR Stuttgart 21 abstimmen wollen, setzen Sie ein Kreuz in den Kreis neben dem Wort "NEIN", anschließend falten Sie den Stimmzettel, legen ihn in den Umschlag, den Sie erhalten haben, und geben dann diesen Umschlag in die Wahlurne.
Gibt es auch die Möglichkeit der Briefwahl?
Ja. Auch bei der Volksabstimmung gibt es die Möglichkeit seine Stimme per Brief abzugeben. Dazu müssen Sie rechtzeitig die Erteilung von Brief-Abstimmungsunterlagen beantragen. Den Antrag auf Erteilung von Brief-Abstimmungsunterlagen können Sie mithilfe der Wahlbenachrichtigungskarte stellen.
Wichtig! Damit ihre Stimme sicher berücksichtigt wird, müssen Sie den Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden. Bitte bringen Sie die Unterlagen bis spätestens Donnerstag, 24.11.2011 zur Post.
Warum mit NEIN stimmen?
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FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB: |
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FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB: |
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FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB: Die Landesregierung tut so, als wäre eine Kündigung möglich: Sie gaukelt den Menschen falsche Tatsachen vor. Sie trickst und täuscht, indem sie bei der Abstimmung bewusst eine verwirrende Frage stellt. Das ist der falsche Weg zu mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung. Das grenzt an Volksverdummung. |
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FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB: Eine Kündigung wäre rechtswidrig. Die Folge: Das Land müsste Schadenersatz in Milliardenhöhe zahlen. Es geht um unsere Steuergelder: 1,5 Milliarden Euro, für die wir keine Gegenleistung bekommen – 1,5 Milliarden Euro für klaren Rechtsbruch – 1,5 Milliarden für Stillstand in Baden-Württemberg. Diese Geldverschwendung kann keiner wollen. Nicht mit uns! |
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FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB: Stuttgart 21 ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Die Menschen und die Wirtschaft im Land brauchen eine leistungsfähige Infrastruktur: Wir wollen gute Straßen und Schienen in Baden-Württemberg. GRÜN(-ROT) will Stuttgart 21 stoppen und unser Land vom modernen Schienenverkehr abhängen. Das wirft Baden-Württemberg um mindestens ein Jahrzehnt zurück. |



























