CDU Remseck am Neckar

Arbeitspflicht für Asylbewerber

Im Sommer schlug in der Kreispresse hohe Wellen, dass die Stadt Kornwestheim eine Umsetzung der Arbeitspflicht für Asylbewerber in der Anschlussunterbringung plant. Die CDU hat in einem Antrag um einen Bericht gebeten, wie das Thema von der Stadtverwaltung Remseck gesehen wird. 

 

Worum geht es? Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist eine Arbeitspflicht für Asylbewerber in der Anschlussunterbringung vorgesehen. Sie gilt nicht bei Alter, Minderjährigkeit, Schulpflicht, Krankheit, vorhandenen Arbeits- oder Ausbildungsplatz und anderen Ausschlussgründen. 

Bei Nichterscheinen droht Leistungskürzung, für die Tätigkeit, z. B. Unterstützungsdienste im gärtnerischen Bereich, wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese Norm ist im AsylbLG seit 1993 enthalten. Bis 2024 lief die Vorschrift allerdings faktisch leer, da sichergestellt werden musste, dass diese Tätigkeiten nicht anders verrichtet werden können. Erfreulicherweise plant die Stadt, zwei derartige Arbeitsgelegenheiten zu schaffen.

 

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist das ein wichtiger Einstieg. Das Thema sollte aber weder von der einen noch der anderen Seite populistisch aufgebauscht werden. Auch ist der Gesetzgeber gefordert, hier Vereinfachungen zu schaffen, aktuell sind es faktisch individuelle Einzelmaßnahmen. Die Zuständigkeitsaufteilung zwischen Gemeinde und Landkreis hilft hier nicht. Ein kommunaler Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen und Umsetzungsgrade auch nicht- Österreich setzt das Gleiche aktuell bundeseinheitlich um.